Die Wichtigsten Informationen für Bayern bzgl. Silvester
25.12.2021 20:00
Kurz für euch zusammen gefasst.
- „Ab dem 28. Dezember (…) maximal zehn Geimpfte und Genesene (…) Innen- und Außenbereiche“
- „Ansammlungs- und Versammlungsverbot (…) Silvester 15 Uhr bis Neujahr um 9 Uhr
- „Böller oder Feuerwerkskörper verkauft“ ist verboten
- „wer noch Feuerwerk "übrig" hat, muss aufpassen, (…) "besonders publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen" hat das bayerische Kabinett ein Feuerwerksverbot ermöglicht.“
- „Clubs und Diskotheken sind im Freistaat bereits geschlossen“
- „Gastronomie (…) mit 2G-Regel. An Silvester ist (…) Sperrstunde (…) aufgehoben.“
- „(…) private Feiern in gastronomischen Betrieben (…) 2G plus-Regel, auch Geimpfte und Genesene (…)“
- „Feiern im Freien (…) Corona-Verordnung verbietet Feiern auf öffentlichen Plätzen. Teilweise (…) Alkoholverbot im öffentlichen Raum (…)“
Stand: 25.12.2021
Quelle: https://www.infranken.de/ueberregional/bayern/corona-regeln-silvester-jahreswechsel-neujahr-feuerwerk-boellerverbot-art-5358096