Die Wichtigsten Informationen für Bayern bzgl. Silvester

25.12.2021 20:00

Kurz für euch zusammen gefasst.

  • „Ab dem 28. Dezember (…) maximal zehn Geimpfte und Genesene (…) Innen- und Außenbereiche“
  • „Ansammlungs- und Versammlungsverbot (…) Silvester 15 Uhr bis Neujahr um 9 Uhr
  • „Böller oder Feuerwerkskörper verkauft“ ist verboten
  • wer noch Feuerwerk "übrig" hat, muss aufpassen, (…) "besonders publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen" hat das bayerische Kabinett ein Feuerwerksverbot ermöglicht.“
  • „Clubs und Diskotheken sind im Freistaat bereits geschlossen“
  • „Gastronomie (…) mit 2G-Regel. An Silvester ist (…) Sperrstunde (…) aufgehoben.“
  • „(…) private Feiern in gastronomischen Betrieben (…) 2G plus-Regel, auch Geimpfte und Genesene (…)“
  • „Feiern im Freien (…) Corona-Verordnung verbietet Feiern auf öffentlichen Plätzen. Teilweise (…) Alkoholverbot im öffentlichen Raum (…)“

 

 

Stand: 25.12.2021

Quelle: https://www.infranken.de/ueberregional/bayern/corona-regeln-silvester-jahreswechsel-neujahr-feuerwerk-boellerverbot-art-5358096